Achtung bei Smart-Meter-Werbung in Ober-Flörsheim - vermutlich auch in den anderen Ortsgemeinden der VG | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Achtung bei Smart-Meter-Werbung in Ober-Flörsheim - vermutlich auch in den anderen Ortsgemeinden der VG

Aufgrund der laufenden Anfragen eine Info zu dem Flyer

Kostenloser Einbau – aber laufende Kosten beachten!

Derzeit erhalten Haushalte in Ober-Flörsheim ein Schreiben der „DMG Deutsche Messwesen“, in dem der kostenlose Einbau eines Smart Meters (intelligenten Stromzählers) beworben wird. Das Angebot erweckt den Eindruck einer gebündelten Installation vor Ort. Tatsächlich handelt es sich jedoch um das Angebot eines privaten, wettbewerblichen Messstellenbetreibers und nicht um eine öffentlich organisierte Aktion der Ortsgemeinde oder des örtlichen Netzbetreibers.

Was auf den ersten Blick kostenlos erscheint, kann auf Dauer zusätzliche Kosten verursachen: Laut Kleingedrucktem kostet der Messstellenbetrieb 99 Euro pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Das sind bereits 198 Euro innerhalb der ersten zwei Jahre – obwohl der Einbau selbst mit 0 Euro beworben wird.

Wichtig zu wissen: Der gesetzlich vorgesehene Austausch von Stromzählern erfolgt grundsätzlich durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Im Netzgebiet ist hierfür die EWR Netz GmbH der richtige Ansprechpartner. Der reguläre Einbau erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben; für den Messstellenbetrieb gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Ein zusätzlicher privater Vertrag ist allein wegen dieses Werbeschreibens nicht erforderlich.

Auch die Verbraucherzentrale hat bereits auf entsprechende Schreiben hingewiesen und vor dem möglichen irreführenden Eindruck einer konkreten Einbauankündigung gewarnt. Die Allgemeine Zeitung hat das Thema ebenfalls aufgegriffen.

Das Angebot ist nicht automatisch rechtswidrig. Es handelt sich aber um Werbung, bei der die kostenlose Installation besonders hervorgehoben wird, während die laufenden Kosten und die Vertragsbindung leicht übersehen werden können.

Unser Rat an die Bürgerinnen und Bürger:

  • Unterschreiben Sie nicht vorschnell und lassen Sie sich nicht durch die gesetzte Frist unter Druck setzen.

  • Prüfen Sie die laufenden Kosten und die Vertragsbedingungen genau.

  • Fragen Sie bei Bedarf direkt bei EWR Netz nach, wann Ihr Zähler regulär ausgetauscht wird und welche Kosten dafür anfallen.

  • Vergleichen Sie die Angebote, bevor Sie einen privaten Messstellenvertrag abschließen.

Fazit: Kostenloser Einbau bedeutet nicht kostenloser Betrieb. Informieren Sie sich vor einer Entscheidung und schließen Sie keinen zusätzlichen Vertrag ab, nur weil ein Werbeschreiben den Eindruck vermittelt, Sie müssten jetzt handeln.

Diese Information dient der Aufklärung und soll den Bürgerinnen und Bürgern helfen, eine gut informierte Entscheidung zu treffen.